Gewerblicher Rechtsschutz

Geschäftsgeheimnisse und Know-how Schutz

- Dr. Stefan Rein

2016 ist – relativ unbeachtet - die EU Richtlinie zum Schutz von vertraulichem Know-how und Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten, die gerade kleine Unternehmen schon jetzt vor neue Herausforderungen stellt. War bisher insbesondere die deutsche Rechtsprechung geheimnisträgerfreundlich, ohne allzu hohe Anforderungen an Struktur, Dokumentation und Überwachung der Geschäftsgeheimnisse zu stellen, werden gemäß den Vorgaben der Richtlinie nun Identifikation und Bewertung der Geschäftsgeheimnisse und insbesondere „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“  erforderlich sein, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Ziel der Richtlinie ist es, durch die europaweite Harmonisierung eine Verbesserung des Geheimnisschutzes zu bewirken. Sie schafft aber für diejenigen, die derzeit unter Geheimhaltung das Unterlassen der Veröffentlichung verstehen, ein erhebliches Risiko, letztlich vollkommen schutzlos zu sein. Viele Unternehmen haben zwar ein Bewusstsein dafür, dass es Geschäftsgeheimnisse gibt, diese sind jedoch häufig nicht erfasst, die Weitergabe an Mitarbeiter und Dritte erfolgt ad hoc und ohne Überwachung der Einhaltung der (im besten Falle) getroffenen Geheimhaltungsvereinbarungen. Wir unterstützen Sie beim Schutz Ihres Know-hows, von der Erstellung eines Know-how-Schutzkonzepts, über die Formulierung von Geheimhaltungsvereinbarungen und Wettbewerbsverboten bis zur Durchsetzung ihrer Rechte.

Autoren: Saskia Börger B.Sc. (Chem. & Biochem.) und Dr. Stefan Rein

Dr. Stefan Rein

Dr. Stefan Rein

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht