Erbrecht

Ist Ihre Patientenverfügung wirksam?

- Armin Abele

In einem am 13. Dezember 2018 veröffentlichten Beschluss des BGH (Beschluss vom 14. November 2018 - XII ZB 107/18) sind die an eine Patientenverfügungen zu stellenden Anforderungen konkretisiert worden.

Worum ging es? Nach einem Schlaganfall im Mai 2008 befand sich die Patientin im Wachkoma und wurde über eine Magensonde künstlich ernährt. Sie hatte bereits 10 Jahre vorher eine Patientenverfügung erstellt und dabei angeordnet, dass, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht oder aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe, lebensverlängernde Maßnahmen zu unterbleiben haben. Sohn und Ehemann, zum Betreuer bestellt, stritten seit 2012 über den Behandlungsabbruch und zogen das Betreuungsgericht hinzu. Der BGH hat den Fall nun zum 2. Mal entschieden und dabei folgende Grundsätze aufgestellt bzw. bestätigt:

  • Eine Patientenverfügung entfaltet nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sie bestimmt genug ist, sich also feststellen lässt, in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen;
  • die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung dürfen dabei nicht überspannt werden. Ausreichend ist, dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht;
  • allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu wünschen, sind nicht ausreichend;
  • ob der in einer Patientenverfügung geäußerte Patientenwille hinreichend konkret ist, muss ggf. durch Auslegung der niedergelegten Erklärung ermittelt werden, wobei dabei auch auf andere Beweismittel wie Zeugen zurückgegriffen werden kann.

Wenn der Patientenwille schriftlich festgelegt und konkret festgestellt werden kann, ist er verbindlich. Weder Ärzte noch das Betreuungsgericht dürfen sich dann über den Willen hinwegsetzen.

Armin Abele, Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB, Pfenningstr. 2, 72764 Reutlingen, 07121/324180, www.kp-recht.de

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