Erbrecht, Steuerrecht

Karlsruhe kippt Erbschaftsteuer

- Armin Abele

Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Unternehmensbesteuerung im Erb- und Schenkungsfall

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember 2014 in dem Verfahren 1 BvL 21/12 über die Schenkungs- und Erbschaftsteuer entschieden. Fazit: Die Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber muss nun bis zum 30. Juni 2016 reagieren und mehrere Ausnahmeregelungen abschaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht unverändert, sollte das Gesetz nicht vorher geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch klargestellt, dass künftig weiterhin kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer vollständig entlastet werden dürfen, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden.

Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht