Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass sich unsere Kanzlei zum 1. Januar 2020 erweitert hat. Wir haben zu Beginn des neuen Jahrzehnts einen fünften Standort in Rottweil, der ältesten Stadt Baden-Württembergs, eröffnet, und sind damit neben Reutlingen, Stuttgart, Balingen und Tübingen nun auch in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg vertreten.
Kooperation mit der Kanzlei Schellhorn & Burkhardt – Über 200 Jahre Kanzleigeschichten
Es erfüllt uns dabei mit großer Freude und besonderem Stolz, dass wir diesen Schritt in Kooperation mit der in Rottweil seit über 130 Jahren ansässigen Kanzlei Schellhorn & Burkhardt gehen dürfen.
Nicht nur die Kanzlei Schellhorn & Burkhardt wird in diesem Jahrzehnt mit ihrem 140. Geburtstag ein Jubiläum feiern, auch die Kanzlei Dr. Kroll & Partner kann auf eine fast 70-jährige Kanzleigeschichte zurückblicken. Dabei ist es ein gemeinsames Anliegen beider Kanzleien, ihre Traditionen mit aktuellen Rechtskenntnissen, hohem, persönlichem Einsatz und großem Engagement zu verbinden und in eine vielversprechende Zukunft zu führen.
Seit der Gründung im Jahr 1953 durch die beiden Gründer, Dr. Fritz Gehrke und Dr. Harro Kroll, hat sich die Kanzlei Dr. Kroll & Partner stetig erweitert und vergrößert. Im Jahr 1990 wurde der Standort in Stuttgart eröffnet, 1993 folgte ein weiterer Standort in Balingen. Seit 2008 beraten wir auch an unserem Standort in Tübingen. Im Jahr 2013 wurde in Stuttgart außerdem unser Kompetenzzentrum Medizinrecht und Forderungsmanagement gegründet.
Mittlerweile zählt Dr. Kroll & Partner 35 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und über 70 Mitarbeiterinnen. Einen großen Wert legen wir auf die fachliche Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung unserer Berufsträgerinnen und Berufsträger. Mit rund 15 verschiedenen Fachanwaltstiteln können wir einen Großteil der Rechtsgebiete abdecken und stehen unserer Mandantschaft sowohl in verbrauchernahen Themen als auch in wirtschaftsrechtlichen Fragen mit unseren Kenntnissen und Fähigkeiten engagiert zur Seite.
Unser Kooperationspartner: Schellhorn & Burkhardt Notar und Rechtsanwälte
Die Kanzlei Schellhorn & Burkhardt wurde im Jahr 1886 von Benedikt Schellhorn gegründet. Noch vor dem Bau des Landgerichtsgebäudes in Rottweil zog die Kanzlei im Jahr 1900 in die heutigen Räumlichkeiten in der Ruhe-Christi-Straße 15. Im Jahr 1921 trat der Sohn des Gründers, Alois Schellhorn, in die Kanzlei ein. Seit 1940 war er auch als Notar tätig und seit 1954 Präsident der Rechtsanwaltskammer Tübingen. Nur ein Jahr später wurde sein Sohn, Dr. Alo Schellhorn, als Rechtsanwalt zugelassen. Er folgte seinem Vater, wurde 1976 ebenfalls Notar und war viele Jahre im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Tübingen. Im Jahr 1977 trat Wolfgang Burkhardt, Fachanwalt für Strafrecht, in die Kanzlei ein. Zehn Jahre später folgte in vierter Generation Herr Rechtsanwalt Markus Schellhorn, der seit 2002 auch als Notar tätig ist. Er führt auch hinsichtlich seiner langjährigen Tätigkeit für die Rechtsanwaltskammer Tübingen, mittlerweile als Vizepräsident, die Traditionen seiner Familie fort.
Seit 2001 komplettiert Herr Rechtsanwalt Jürgen Lurk, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, die Kanzlei Schellhorn & Burkhardt. Herr Lurk gehört seit 1. Januar 2020 nun zu Dr. Kroll & Partner und wird unser Team am Standort Rottweil kompetent und engagiert stärken.
Unser fachliches Know-how und unser hoher persönlicher Einsatz werden Ihnen also ab sofort auch an unserem neuen Standort in Rottweil zur Verfügung stehen.
Wir würden uns daher sehr freuen, Sie in Rottweil in der
Ruhe-Christi-Straße 15
78628 Rottweil
Tel.: +49 741 17567-400
Fax +49 741 17567-429
Mail: rottweil@kp-recht.de
begrüßen zu dürfen!
Ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
von Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB
SAVE THE DATE:
Haftung des Vorstands im Verein (und deren Vermeidung)
Wir laden Sie ganz herzlich zu unserem ersten Vortragsabend in Rottweil zum Thema Haftung des Vorstands im Verein (und deren Vermeidung) ein.
Der Gesetzgeber hat im Vereinsrecht Haftungserleichterungen für Vereinsvorstände und im Verein tätige Vereinsmitglieder eingeführt. Allerdings bieten die gesetzlichen Haftungserleichterungen keinen umfassenden Schutz, insbesondere im steuerlichen Bereich. Oftmals resultieren die Haftungsgefahren jedoch auch aus Unkenntnis oder Unsicherheit bzgl. der gesetzlichen Vorgaben.
Herr Rechtsanwalt Christian Weber wird in seinem Vortrag am
Mittwoch, 11. März 2020, ab 18:00 Uhr
in der Bildungsakademie Rottweil
versuchen, diese Unsicherheiten zu beseitigen und dem Vorstand und den aktiven Mitgliedern ein rechtssicheres und damit möglichst risikofreies Handeln zu ermöglichen.
Datum: Mittwoch, 11. März 2020
Ort: Bildungsakademie Rottweil, Steinhauserstraße 18, 78628 Rottweil
Programm:
18:00 Uhr Begrüßung
18:15 Uhr Beginn des Vortrages
19:45 Uhr Ausklang mit kleinem Imbiss
Der Eintritt ist frei. Wir bitten um Anmeldung bei Frau Verena Saile unter 0741 17567-410 oder rottweil@kp-recht.de