Rechtsgebiete

Bei uns sind Sie mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben, ganz gleich welches Rechtsgebiet es betrifft. In weit über 60 unterschiedlichen Rechtsgebieten und vielen weiteren Themenfeldern stehen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Wählen Sie ein Rechtsgebiet aus, um mehr Informationen über diesen Bereich zu erhalten; wir stellen Ihnen dort auch unsere Ansprechpartner und Fachanwälte vor.
 

Erbrecht

Ein fremder Betreuer, verschwundene Gelder, zerstrittene Geschwister oder verschenkte Erbschaftsteuer: Wer dies für sich und seine Angehörigen vermeiden will, kann Vorsorge treffen. Ob Krankheits- oder Erbfall, die Weichen lassen sich unkompliziert, rechtzeitig und kompetent durch rechtliche Regelungen (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) zum eigenen und zum Schutz der Familie stellen. Wir helfen Ihnen spezialisiert und umfassend bei Ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung, sei es im privaten oder unternehmerischen Bereich, selbstverständlich auch bei Fragen der Erbschaftsteuer. Rechtliche Fragen sind das Letzte, womit man sich nach dem Tod einer nahestehenden Person auseinandersetzen möchte. Umso wichtiger ist es, eventuelle Fragen zum Erbrecht sorgenfrei in kompetente Hände legen zu können, um bestehende Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Im Rechtsgebiet des Erbrechts stehen wir nach dem Erbfall für alle Fragen rund um das Vermögen des Verstorbenen - Eigentum, Immobilien, Rechte, Beteiligungen Forderungen etc. - zur Verfügung.

Wir sind ausgezeichnet

Tätigkeiten

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Schutz der Angehörigen
  • Vorsorgeplanung für Alter und Krankheit (Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Planung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen, Unternehmensnachfolge oder Estateplaning)
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Anwaltliche Begleitung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Betreuung von Testamentsvollstreckern
  • Erbrechtsmediation

Fachbeiträge

Erbrecht

Beglaubigte Vollmacht der Betreuungsbehörde als Alternative zur Beurkundung durch einen Notar

, Armin Abele

Eine durch die Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmacht ist ausreichend, um als Vertreter Grundstücksgeschäfte vornehmen zu können

Das OLG Karlsruhe…


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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht, Steuerrecht

Erbschaftsteuer für das selbstgenutzte Haus (Familienheim)?

, Armin Abele

Steuerbefreiung bei Erwerb von Eigenheim auch bei Erbauseinandersetzung, Urteil des BFH vom 23.06.2015 - II R 39/13

Der Gesetzgeber gewährt bei der…


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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht, Steuerrecht

Karlsruhe kippt Erbschaftsteuer

, Armin Abele

Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Unternehmensbesteuerung im Erb- und Schenkungsfall

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember 2014 in…


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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht

Erbrecht

, Armin Abele

Beim Tode eines Menschen tritt, sofern die Frage der Erbschaft nicht testamentarisch oder erbvertraglich geregelt ist, gesetzliche Erbfolge ein. In vielen Fällen wird aber die durch das Gesetz vorgegebene Erbfolge den Wünschen und persönlichen Verhältnissen des Erblassers nicht gerecht. Die Konsequenzen eines nicht vorhandenen, eines unwirksamen oder eines…
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht

Entscheidung des BGH zum Erbrecht nichtehelicher Kinder

, Armin Abele

Im Gesetz war bestimmt, dass vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder vom Nachlass des Vaters nichts erben und nicht einmal einen Pflichtteil bekommen. Anders war dahingegen die Regelung für nichteheliche Kinder, die nach dem 1. Juli 1949 geboren wurden. Diese waren wie eheliche Kinder voll erb- und pflichtteilsberechtigt.
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Armin Abele

Armin Abele

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht