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Erbrecht

Ein fremder Betreuer, verschwundene Gelder, zerstrittene Geschwister oder verschenkte Erbschaftsteuer: Wer dies für sich und seine Angehörigen vermeiden will, kann Vorsorge treffen. Ob Krankheits- oder Erbfall, die Weichen lassen sich unkompliziert, rechtzeitig und kompetent durch rechtliche Regelungen (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) zum eigenen und zum Schutz der Familie stellen. Wir helfen Ihnen spezialisiert und umfassend bei Ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung, sei es im privaten oder unternehmerischen Bereich, selbstverständlich auch bei Fragen der Erbschaftsteuer. Rechtliche Fragen sind das Letzte, womit man sich nach dem Tod einer nahestehenden Person auseinandersetzen möchte. Umso wichtiger ist es, eventuelle Fragen zum Erbrecht sorgenfrei in kompetente Hände legen zu können, um bestehende Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Im Rechtsgebiet des Erbrechts stehen wir nach dem Erbfall für alle Fragen rund um das Vermögen des Verstorbenen - Eigentum, Immobilien, Rechte, Beteiligungen Forderungen etc. - zur Verfügung.

Wir sind ausgezeichnet

Das Bild zeigt drei Auszeichnungen, die die Anwaltskanzlei Dr. Kroll & Partner im Bereich Erbrecht erhalten hat. Die Auszeichnungen sind wie folgt beschrieben:
Das linke Bild zeigt die Auszeichnung vom Magazin Capital, Ausgabe 06/2024, für die Kanzlei Dr. Kroll & Partner als eine der besten Anwaltskanzleien im Erbrecht, basierend auf einer Umfrage unter zugelassenen Anwälten, ausgezeichnet in den Jahren 2024, 2023, 2022, 2021 und 2020.
Das mittlere Bild zeigt die Auszeichnung vom Magazin Focus als Top-Rechtsanwalt 2024 im Bereich Erbrecht, vergeben an Armin Abele von Dr. Kroll & Partner, ausgezeichnet in den Jahren 2024, 2023, 2022, 2021, 2020 und 2019.
Das obere rechte Bild zeigt die Auszeichnungen der WirtschaftsWoche aus dem Jahr 2019: 'Top Anwalt Erbrecht' an Armin Abele, Dr. Kroll & Partner, in Kooperation mit dem Handelsblatt Research Institute.
Das untere rechte Bild zeigt die Auszeichnungen der WirtschaftsWoche aus dem Jahr 2019: 'Top Kanzlei Erbrecht' an Dr. Kroll & Partner, in Kooperation mit dem Handelsblatt Research Institute.

Tätigkeiten

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Schutz der Angehörigen
  • Vorsorgeplanung für Alter und Krankheit (Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Planung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen, Unternehmensnachfolge oder Estateplaning)
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Anwaltliche Begleitung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Betreuung von Testamentsvollstreckern
  • Erbrechtsmediation

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